Die elementare Heraldik sieht das Wappen als Verdienst und nicht als Erbe. Das Wappen ist ein persönliches Attribut, Ausdruck einer sozialen Vormachtstellung, gegründet auf Moral, Superiorität und Freiheit seines Trägers. Das persönliche Wappen wird also exklusiv geschrieben und enthält allenfalls Elemente von in der Ahnenreihe tradierten Wappen, den Patenwappen. Die Tradition dieser Individualität der Wappenführung bezeugen die Ahnentafeln und Wappenbäume alter Familien, die, auch in Linie, mit unterschiedlichen Sinnbildern aufwarten. Gerade aus dem persönlichen Inhalt ergibt sich ja die motivierende Kraft des Wappens. Es existiert auch die Meinung, ein Wappen solle Partina tragen. In einem ORF-Streitgespäch warf ein prominenter Archivar dem Herold vor "Briefmarken" zu erzeugen und dieser bescheinigte ihm, "Sterbebildchen" unserer Vorfahren zu verwalten. Unsere Vorfahren vermehren sich mit Fakultät, von 4 Großeltern zu 8 Urgroßeltern und 20.000 Verwandten zur "Glanzzeit" der Bürgerwappen. Beharrt man nicht zimperlich auf der väterlichen Namenslinie, so ist für Jedermann ein Wappen aufzufinden, manchmal auch adeliger Konnex.

Aber die Unsicherheit ist groß gerade ein Ehrenzeichen zu entwenden und sicherlich verblaßt der sinngebende Inhalt eines Wappens mit der genealogischen Entfernung. Wie beurkundet, wurden auch die historischen Wappen von den damaligen Autoritäten primär als Würdigung der Einzelperson verliehen. In Analogie zur Weitergabe dieser altgeführten Wappen, wird auch das Insigne Generis zum Familienwappen, nicht plötzlich, aber in dem erhebenden Augenblick, in dem ein Sohn das Wappen des Vaters aufnimmt und erkennt: "Du bist mir Wert". Das solchermaßen vererbte Wappen trifft sich vollständig mit den Usancen der elementaren Heraldik, nachzulesen bei Seyler (1912): "Auch halte ich es für sicher, daß lange vor Mitte des 12. Jahrhunderts die gebräuchlichen Rundschilde den Zweck des Wappenwesens erfüllten und, ohne satzungsmäßig erblich zu sein, gewohnheitsmäßig vom Vater auf den Sohn übergingen."