Die
elementare Heraldik sieht das Wappen als Verdienst und nicht als
Erbe. Das Wappen ist ein persönliches Attribut, Ausdruck einer
sozialen Vormachtstellung, gegründet auf Moral, Superiorität
und Freiheit seines Trägers. Das persönliche Wappen wird
also exklusiv geschrieben und enthält allenfalls Elemente von
in der Ahnenreihe tradierten Wappen, den Patenwappen. Die Tradition
dieser Individualität der Wappenführung bezeugen die Ahnentafeln
und Wappenbäume alter Familien, die, auch in Linie, mit unterschiedlichen
Sinnbildern aufwarten. Gerade aus dem persönlichen Inhalt ergibt
sich ja die motivierende Kraft des Wappens. Es existiert auch die
Meinung, ein Wappen solle Partina tragen. In einem ORF-Streitgespäch
warf ein prominenter Archivar dem Herold vor "Briefmarken"
zu erzeugen und dieser bescheinigte ihm, "Sterbebildchen"
unserer Vorfahren zu verwalten. Unsere Vorfahren vermehren sich
mit Fakultät, von 4 Großeltern zu 8 Urgroßeltern
und 20.000 Verwandten zur "Glanzzeit" der Bürgerwappen.
Beharrt man nicht zimperlich auf der väterlichen Namenslinie,
so ist für Jedermann ein Wappen aufzufinden, manchmal auch
adeliger Konnex.
|
|
Aber die Unsicherheit ist groß gerade ein Ehrenzeichen zu
entwenden und sicherlich verblaßt der sinngebende Inhalt eines
Wappens mit der genealogischen Entfernung. Wie beurkundet, wurden
auch die historischen Wappen von den damaligen Autoritäten
primär als Würdigung der Einzelperson verliehen. In Analogie
zur Weitergabe dieser altgeführten Wappen, wird auch das Insigne
Generis zum Familienwappen, nicht plötzlich, aber in dem erhebenden
Augenblick, in dem ein Sohn das Wappen des Vaters aufnimmt und erkennt:
"Du bist mir Wert". Das solchermaßen vererbte Wappen
trifft sich vollständig mit den Usancen der elementaren Heraldik,
nachzulesen bei Seyler (1912): "Auch halte ich es für
sicher, daß lange vor Mitte des 12. Jahrhunderts die gebräuchlichen
Rundschilde den Zweck des Wappenwesens erfüllten und, ohne
satzungsmäßig erblich zu sein, gewohnheitsmäßig
vom Vater auf den Sohn übergingen." |
|